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bauwerksberatung.de übernimmt Aufträge zum Qualitätsmanagement

... weil Baugutachten, Baudiagnostik und Beweissicherung nicht den mangelfreien Sollzustand garantieren können.

Damit lassen sich selbstverständlich Bauschäden feststellen sowie Baumängel aufdecken. Diese Maßnahmen vermitteln uns also (hoffentlich) Erkenntnisse nach dem salopp formulierten Motto:

"Das Kind ist in den Brunnen gefallen ist."

Im Sachverständigengutachten wird dann in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung meist auch dargestellt, wie der Schaden zu beseitigen ist mit dem Ergebnis:

"Wir wissen jetzt, warum das Kind in den Brunnen gefallen ist, wie es wieder herauszuholen ist und welcher Aufwand dazu voraussichtlich erforderlich sein wird."

Der eigentliche Schritt, um Schäden und Mängel an Gebäuden nachhaltig zu beseitigen, ist jedoch ausschließlich, geordnet bei einer Mangelbeseitigung Hand anlegen zu lassen und dies fachkundig und streng zu überwachen, um letztlich (hoffentlich) feststellen zu können:

"Das Kind wurde erfolgreich aus dem Brunnen herausgeholt. Der Brunnen wurde mit relativ überschaubaren Kosten gereinigt und ist wieder uneingeschränkt zur Wasserversorgung benutzbar. Zur Vermeidung eines erneuten Unfalls wurde der Brunnenschacht abgedeckt. Das Kind wurde über die Gefahren eines offenen Brunnens belehrt. Es kann ab sofort jedoch relativ ungefährdet im Garten spielen ..."

dazu sind Maßnahmen im Rahmen eines möglichst lückenlosen Qualitätsmangements erforderlich, die am Bau sinnvollerweise dem üblichen Ablauf von Bauplanung und Bauausführung entsprechen:

  • Grundlagenermittlung zu den Maßnahmen der Mangelbeseitigung
  • Bestandsaufnahme des Istzustandes
  • Planung, Ausschreibung und Vergabe erforderlicher Bauleistungen zur Herstellung des Sollzustandes
  • Bauüberwachung der Leistungen zur Mangelbeseitigung
  • Abnahme des auf den Sollzustand gebrachten Istzustands, ggf. Aufforderung zur erforderlichen Nachbesserung
  • Rechnungsprüfung zu den Maßnahmen der Mangelbeseitigung
  • Zusammenstellung der Dokumentation für den Auftraggeber
  • ...

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