bauwerksberatung.de übernimmt Aufträge zur Beweissicherung
... wenn eine Bestandsaufnahme vom Istzustand baulicher Anlagen mehr umfassen soll, als eine Serie von Digitalaufnahmen.
---------------nachfolgend Baustelle ------------------------
Die Beweissicherung am Bau z. B. in der üblichen Form einer Bauzustandsdokumentation vor, während bzw. nach durchzuführenden Bauarbeiten sollte nicht mit dem Begriff des bei Gericht angewendeten Selbständigen Beweisverfahrens oder der gerichtlichen Beweissicherung zu Straftaten verwechselt werden. Eine Bauzustandsdokumentation stellt
ein relativ einfaches und wirksames Mittel zur Vermeidung gerichtlicher
Auseinandersetzungen zu angeblichen bzw. tatsächlichen Schäden infolge
von Bauarbeiten dar zum Zweck der
Nachweis getroffenen Maßnahmen zur Schadenvorbeugung
Nachweis der Schadensfreiheit
Nachweis des ggf. vorhandenen Schadenumfangs
Eine
Beweissicherung mittels einer Bauzustandsdokumentation empfielt sich
immer dann, wenn Baumaßnahmen im Bereich bereits bestehender Gebäude
bzw. baulicher Anlagen realisiert werden sollen und dabei das Risiko von
Schäden an diesen besteht. Praktisch existiert diese Gefährdung
bestehender baulicher Einrichtungen in der unmittelbaren oder weiteren
Nachbarschaft durch Bauarbeiten fast immer, vor allem aber an befetigten
Straßen-, Wege- und sonstigen Geländeflächen.
Schäden könnten beispielsweise aus folgenden Umständen resultieren:
- Verschmutzung und Verschlamung angrenzender Fahrwege durch An- und Abfahrten von Baufahrzeugen
- Belagsetzungen in angrenzenden befestigten Straßen- und Gehwegflächen
- Erschütterungen durch Bagger- Bohr- bzw. Verdichtungsgeräte
- Bauwerkssetzungen durch tiefreichende Gründungsarten bzw. Wasserhaltung
- Baugrundsetzungen durch zusätzliche Belastung mit Gerät und Material
- Baugrundbrüche durch vorgenommene Abbrüche bzw. Schachtarbeiten
- Anfahrt- und Kontaktschäden durch Baufahrzeuge- und -maschinen
- Verunreinigungen durch Betonier- und Putzarbeiten
- Glasschäden durch unsachgemäß ausgeführte Bauarbeiten
- ...
Durch die Bauzustandsdokumentation verfügt der Auftraggeber der Bauarbeiten bei der Behautung von entstandenen Schäden über ein wirksames Mittel, das ihm die Erfüllung der oft existierenden Beweispflicht ermöglicht. Er kann so unter Umständen recht einfach beweisen, daß angebliche, entstandene Schäden nicht durch die von ihm zu verantwortenden Baumaßnahmen verursacht worden sein können, sondern beispielsweise bereits vorher existierten.