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bauwerksberatung.de übernimmt Aufträge zur Beweissicherung

... wenn eine Bestandsaufnahme vom Istzustand baulicher Anlagen mehr umfassen soll, als eine Serie von Digitalaufnahmen.



---------------nachfolgend Baustelle ------------------------

Die Beweissicherung am Bau z. B. in der üblichen Form einer Bauzustandsdokumentation vor, während bzw. nach durchzuführenden Bauarbeiten sollte nicht mit dem Begriff des bei Gericht angewendeten Selbständigen Beweisverfahrens oder der gerichtlichen Beweissicherung zu Straftaten verwechselt werden. Eine Bauzustandsdokumentation stellt ein relativ einfaches und wirksames Mittel zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen zu angeblichen bzw. tatsächlichen Schäden infolge von Bauarbeiten dar zum Zweck der

  • Nachweis getroffenen Maßnahmen zur Schadenvorbeugung

  • Nachweis der Schadensfreiheit

  • Nachweis des ggf. vorhandenen Schadenumfangs

Eine Beweissicherung mittels einer Bauzustandsdokumentation empfielt sich immer dann, wenn  Baumaßnahmen im Bereich bereits bestehender Gebäude bzw. baulicher Anlagen realisiert werden sollen und dabei das Risiko von Schäden an diesen besteht. Praktisch existiert diese Gefährdung bestehender baulicher Einrichtungen in der unmittelbaren oder weiteren Nachbarschaft durch Bauarbeiten fast immer, vor allem aber an befetigten Straßen-, Wege- und sonstigen Geländeflächen.

Schäden könnten beispielsweise aus folgenden Umständen resultieren:

  • Verschmutzung und Verschlamung angrenzender Fahrwege durch An- und Abfahrten von Baufahrzeugen
  • Belagsetzungen in angrenzenden befestigten Straßen- und Gehwegflächen
  • Erschütterungen durch Bagger- Bohr- bzw. Verdichtungsgeräte
  • Bauwerkssetzungen durch tiefreichende Gründungsarten bzw. Wasserhaltung
  • Baugrundsetzungen durch zusätzliche Belastung mit Gerät und Material
  • Baugrundbrüche durch vorgenommene Abbrüche bzw. Schachtarbeiten
  • Anfahrt- und Kontaktschäden durch Baufahrzeuge- und -maschinen
  • Verunreinigungen durch Betonier- und Putzarbeiten
  • Glasschäden durch unsachgemäß ausgeführte Bauarbeiten
  • ...

Durch die Bauzustandsdokumentation verfügt der Auftraggeber der Bauarbeiten bei der Behautung von entstandenen Schäden über ein wirksames Mittel, das ihm die Erfüllung der oft existierenden Beweispflicht ermöglicht. Er kann so unter Umständen recht einfach beweisen, daß angebliche, entstandene Schäden  nicht durch die von ihm zu verantwortenden Baumaßnahmen verursacht worden sein können, sondern beispielsweise bereits vorher existierten.

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